Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINES

  1. Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ bilden einen integrierten Bestandteil jeder zwischen Auftraggeber und POSTER SERVICE GMBH getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung hat der Auftraggeber die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

AUFTRAGSBESTÄTIGUNG

  1. Aufträge werden nur in schriftlicher Form entgegengenommen. Die Annahme oder Ablehnung erfolgt schriftlich. Abänderungen von Aufträgen bedürfen ebenfalls der Schriftform. Die POSTER SERVICE GMBH behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

PLAKATSTELLENKATEGORIEN

  1. Die nach PWÖ bewerteten Plakattafeln werden auf Basis ihrer Leistungswerte in die Kategorien: Standard, Select, Top, Star, Star Plus und Superstar eingeteilt. Jede Kategorie wird zu einem unterschiedlichen Preis angeboten. Die Auftragsbestätigung hat die in den einzelnen Qualitätskategorien gebuchte Stückzahl der Plakate zu enthalten.

HAFTUNG UND FOLGESCHÄDEN

  1. Die POSTER SERVICE GMBH gewährleistet die ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der Plakatierung laut Plakatkalender. Ersatzansprüche und allfällige Mängelrügen können nur während der Dauer des Anschlages geltend gemacht werden. Höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse wie zu starker Wind, Kälte und Regenperioden etc. entbinden die POSTER SERVICE GMBH von jeder Haftung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird POSTER SERVICE GMBH von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltanspruchs frei. Der Kunde kann hieraus keine Schadenersatzansprüche ableiten. POSTER SERVICE GMBH wird den Kunden von derartigen Umständen binnen angemessener Frist benachrichtigen. Die Geltendmachung von Folgeschäden gilt als ausgeschlossen, ausgenommen den Fall vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen durch die POSTER SERVICE GMBH. Dies gilt insbesondere für die Produktionskosten von Plakaten. Eine Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg wird ausgeschlossen.

BETRIEBSDAUER

  1. Die POSTER SERVICE GMBH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die nach dem Auftrag mit den Ankündigungen versehenen Objekte während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen im Betriebe stehen und dass die Ankündigungen ununterbrochen sichtbar sind. Für eventuell beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte Ankündigungen leistet die POSTER SERVICE GMBH keinen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Ankündigungsauftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Ankündigungsentgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen.

UMSETZEN VON PLAKATEN

  1. Es ist der POSTER SERVICE GMBH gestattet, wegen besserer Ausnützung der Anschlagflächen bzw. einer Optimierung der Standortqualität, die Standorte innerhalb der Kategorien Standard, Select und Top, zu verändern und Umsetzungen vorzunehmen. Die Versetzung der Plakate muss zumindest in der gleichen oder einer höherwertigeren Kategorie erfolgen. In den Kategorien Star, Star Plus und Superstar, ist eine Versetzung nur aufgrund von konkreten Problemen, wie Abbau bzw. Umbau der Werbefläche, kurzfristige Einschränkung der Sichtbarkeit, etc. statthaft.

ERSATZPLAKATE

  1. Die zum Anschlag, zur Instandhaltung und zum Umsetzen notwendigen Plakate sind der POSTER SERVICE GMBH vom Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Bei allfälliger durch Mangel an Plakaten verursachter unvollkommener Plakatierung trägt die POSTER SERVICE GMBH keine Verantwortung.

LAUFZEIT UND AUSHANGDAUER

  1. Eine Gewährleistung für die Durchführung der Plakatierung an einem bestimmten Tag kann nicht abgegeben werden. Jeder Plakatierungsauftrag wird zu dem im aktuellen Plakatkalender der POSTER SERVICE GMBH genannten Termin ausgeführt. Voraussetzung hiefür ist, dass die Plakate inklusive einer 15%-igen Überlieferung zeitgerecht entsprechend den vereinbarten Lieferterminen des Plakatkalenders angeliefert werden. Die POSTER SERVICE GMBH garantiert, dass jedes gebuchte Plakat mindestens die vereinbarte Aushangdauer im Aushang verbleibt. Die Klebung der Plakate erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter der POSTER SERVICE GMBH bzw. durch von ihr Beauftragte.

FARBVERÄNDERUNGEN

  1. Für Veränderungen von Plakaten in der Farbe infolge Verwendung bestimmter Druckfarben oder infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen.

BEHÖRDLICHE VORSCHRIFTEN

  1. Die Verantwortung für Form und Inhalt der Plakate sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. Die POSTER SERVICE GMBH ist berechtigt, von einem bereits angenommenem Auftrag zurückzutreten, wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt des Plakates der POSTER SERVICE GMBH unbekannt waren und diese gegen die guten Sitten, behördliche Vorschriften etc. verstoßen. In einem solchen Fall ist vom Auftraggeber dennoch die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen.

BESCHLAGNAHME VON PLAKATEN

  1. Bei Beschlagnahme von Plakaten, aus welchem Grunde auch immer, hat der Auftraggeber die volle Plakatierungsgebühr zu bezahlen, allfällige Kosten für das Entfernen oder Überkleben der beschlagnahmten Plakate hat der Auftraggeber zu tragen.

ABLEHNUNG DURCH BEHÖRDEN

  1. Sollten die Anbringung oder das Verbleiben von Ankündigungen durch die zuständige Behörde oder durch die Besitzer des Objektes, aus welchem Grunde immer, abgelehnt bzw. eingestellt werden oder das Verfügungsrecht der POSTER SERVICE GMBH oder das Ankündigungsobjekt aufhören, so erlischt jedes diesbezügliche Übereinkommen. Der Auftraggeber hat keinerlei Recht auf Ersatzanspruch, doch wird ihm in einem solchen Fall – außer bei Beschlagnahme von Plakaten – der eventuell vorausbezahlte Teil des Ankündigungsentgeltes rückvergütet.

KONKURRENZAUSSCHLUSS

  1. Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden.

PLAKATLIEFERUNG

  1. Die Lieferung der vereinbarten Zahl von Plakaten und Ersatzplakaten (15% des Auftragsvolumens) hat entsprechend den Terminen des Plakatkalenders frei Haus, verzollt, plan und bei größeren Mengen auf Paletten an die Logistik der POSTER SERVICE GMBH zu erfolgen. Bei verspäteter Lieferung wird die volle Laufzeit berechnet. In diesem Falle kann eine termingerechte und vollständige Auftragserfüllung nicht gewährleistet werden. Eine dadurch bedingte verspätete Klebung hat keine Verlängerung der Laufzeit zur Folge.

WAHLEN UND VOLKSBEFRAGUNG

  1. Die POSTER SERVICE GMBH behält sich das Recht vor, bei Abhaltung von Wahlen (zum Gemeinderat, Landtag, Nationalrat etc.) bzw. bei Volksbefragungen oder ähnlichem, erteilte Aufträge, soweit es unbedingt erforderlich ist, zu reduzieren bzw. zu stornieren, ohne dass hieraus der Auftraggeber Schadenersatzansprüche ableiten könnte.

AUSSERORDENTLICHE KOSTEN

  1. Kosten für besondere Leistungen, z.B. Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten, Aufkleben von Streifen, Plakatierungen außerhalb des regelmäßigen Klebeganges, Rücksendungen nicht verbrauchter Plakate etc., hat der Auftraggeber zu tragen.

WEITERGABE VON WERBEFLÄCHEN

  1. Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet.

KOLLEKTIVPLAKATE

  1. Für Kollektivplakate (Plakate, die für mehrere Produkte und Marken oder Leistungen mehrerer Unternehmungen werben) kann ein Aufschlag bis zu 200% verrechnet werden.

PLAKATFORMATE

  1. Für Plakate ab dem 16/1 Bg.-Format wird zur genauen Auftragsdurchführung eine Klebeskizze erbeten. Bei Plakatformaten, die nicht den Abmessungen oder Ö-Normen bzw. der Bestellung entsprechen, ist mit einem zusätzlichen Aufwand für Klebe- und Papierkosten zu rechnen. Als Plakatformate gemäß Ö-Norm A 1001 gelten: 1/1 Bg. 84 x 59,5cm, 2/1 Bg. 119 x 84cm, 4/1 Bg. 168 x 119cm, 8/1 Bg. 238 x 168cm, 16/1 Bg. 238 x 336cm, 24/1 Bg. 238 x 504cm, 48/1 Bg. 238 x 1008cm Sonderformate nach Vereinbarung.

ZUSCHLÄGE FÜR SONDERFORMATE

  1. Für Plakate ab 8/1 Bg., deren Teile kleiner als 2/1 Bg. sind oder welche Sonderklebungen bedingen, wird ein Zuschlag von 20% berechnet. Plakate, die im Hochformat bestellt, jedoch im Querformat geliefert werden oder umgekehrt, können in der Regel aus Gründen der Einteilung nicht affichiert werden. Die Verrechnung der bestellten Plakate wird jedoch nach Auftrag vorgenommen.

PAPIERQUALITÄT

  1. Allen Plakataufträgen liegt die Standardpapierqualität eines holzfreien, einseitig glatten Plakatpapiers mit einem Gewicht von mindestens 100 und höchstens 115 g/m2 zugrunde. Bei durchscheinendem Plakatpapier werden Kosten für Unterlagspapier und zusätzliche Klebekosten verrechnet.

NICHT VERWENDETE PLAKATE

  1. Die nicht verwendeten Plakate gehen, wenn nichts anders ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, in das Eigentum der POSTER SERVICE GMBH über.

ERHEBUNG DES WERBEAUFWANDES

  1. Die POSTER SERVICE GMBH ist berechtigt, die Stückzahl der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate mit Angabe des Formates und der gebuchten Qualitätskategorie lt. PWÖ zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen.

DATENSCHUTZ

  1. Der POSTER SERVICE GMBH bekanntgegebene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zum Zweck der Auftragserfüllung verwendet. Eine darüberhinausgehende Verwendung erfolgt nur gemäß den gesetzlichen Vorgaben oder erforderlichen Falls nach gesonderter Einwilligung des Auftraggebers. Die Verwendung der Daten durch die POSTER SERVICE GMBH erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen für die Sicherheit und Schutz von personenbezogenen Daten.

Die POSTER SERVICE GMBH verpflichtet sich die Bestimmungen über das Bankgeheimnis (§ 38 Bankwesengesetz) einzuhalten.

  1. Erhebung des Werbeaufwandes: Die POSTER SERVICE GMBH ist berechtigt, die Stückzahl der für den Auftraggeber zum Aushang gebrachten Plakate mit Angabe des Formates und der gebuchten Bruttokontakte zum ausschließlichen Zweck der Werbeaufwanderhebung einschlägigen Instituten, die sich mit der Erhebung des Werbeaufwandes in sämtlichen klassischen Medien befassen, mitzuteilen.

TARIFE

  1. Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife. Tarifänderungen sind immer vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und Werbeabgabe, zahlbar im vorhinein, netto Kassa ohne Skonto. Es werden nur an die POSTER SERVICE GMBH direkt geleistete Zahlungen anerkannt.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die POSTER SERVICE GMBH behält sich vor, bei Erstbestellung von Neukunden eine 100%ige Vorauszahlung des Gesamtauftragswertes zu verlangen, fällig bei Auftragserteilung. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen in Anrechnung gebracht. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht der POSTER SERVICE GMBH das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von 3 Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, für den Fall des Zahlungsverzuges, der POSTER SERVICE GMBH den ihm hiedurch entstandenen Schaden, insbesondere die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten, zu ersetzen. Der POSTER SERVICE GMBH steht das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens mangels kostendeckendem Vermögens abgewiesen wird, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.

STORNOBEDINGUNGEN PLAKAT

  1. Aufträge können nur bis spätestens 4 Kalenderwochen vor Klebebeginn, der durch den Österreichischen Plakatkalender definiert ist, gebührenfrei storniert werden. Bei Auftragsrücktritten innerhalb dieser Frist wird eine Stornogebühr in der Höhe von 10 % (in Worten: zehn Prozent) der Bruttoauftragssumme ohne Werbesteuer in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Teilstorni. Diese Stornogebühr wird gutgeschrieben, wenn der Auftrag im gleichen Umfang und zu den gleichen Konditionen innerhalb von 6 Monaten durchgeführt wird. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens des Schreibens bei der POSTER SERVICE GMBH. Die Stornierung kann per Post, Fax oder e-mail mitgeteilt werden.

STORNOFRISTEN CITY LIGHT / ROLLING BOARD

  1. Aufträge können nur bis spätestens 4 Monate vor Aushangs- bzw. Laufzeitbeginn gebührenfrei storniert werden. Bei Auftragsrücktritt innerhalb dieser Frist wird eine Stornogebühr in Rechnung gestellt. Diese beträgt bei einem Auftragsrücktritt bis 3 Monate vor Laufzeitbeginn 10 % (in Worten: zehn Prozent), 2 Monate vor Laufzeitbeginn 20% (in Worten: zwanzig Prozent), 1 Monat vor Laufzeitbeginn 30 % (in Worten: dreißig Prozent) und 40% (in Worten: vierzig Prozent), wenn weniger als 30 Tage vor Klebebeginn storniert wird. Im übrigen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sinngemäß.

VERGEBÜHRUNG DES VERTRAGES

  1. Eine eventuell gesetzlich vorgeschriebene Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.

ERFÜLLUNGSORT

  1. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Teile ist der Sitz der POSTER SERVICE GMBH.

BESONDERHEITEN CITY LIGHT

  1. Die Plakate haben das Format 4-Bogen hoch, einteilig, 118 x 175 cm. Die uneingeschränkte Sichtbarkeit ist 115 x 171 cm (Hochformat). Die Plakate müssen in einem Stück geliefert werden. City Light wird in Netzen gebucht. Eine Selektion bzw. Buchung nach, wie unter Punkt 3 angegebenen Plakatstellenkategorien ist nicht möglich. Die Standardpapierqualität für ein City Light-Plakat ist ein gestrichenes Offsetpapier, weiß, matt, holzfrei, mit einem Gewicht von mindestens 120, höchstens 140 g/m2. Es können auch Filmfolien (Großdias), wenn sie der angegebenen Größe entsprechen, verwendet werden. Die Anlieferung der Plakate hat plan – keinesfalls gefaltet – zu erfolgen, und zwar 13 Tage vor Aushangbeginn. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, 14 Tage vor Aushangbeginn. Die Aushangdauer beträgt eine Woche. Die Laufzeit beginnt jeweils am Donnerstag.

BESONDERHEITEN ROLLING BOARD

  1. Das Rolling Board (kurz RLB genannt) ist ein verglaster und hinterleuchteter Werbeträger, der mit einer Wechseltechnik ausgestattet ist, die eine Mehrfachbelegung ermöglicht. Für RLB gelten die Geschäftsbedingungen der POSTER SERVICE GMBH mit den nachstehenden Besonderheiten.
  2. Die Plakatgestaltung und Plakatproduktion: Das Sujet ist im Format 3140×2310 mm anzulegen. Die Schriften und die wichtigsten Elemente des Sujets sind in der uneingeschränkten Sichtfläche von 3000×2160 mm zu platzieren, da in einem Rahmen von 70 mm das Sujet teilweise durch ein verlaufendes Passepartout abgedeckt ist. Die Standardpapierqualität für ein RLB-Plakat wird durch POSTER SERVICE GMBH mit 170-200g / m2 vorgegeben. Die für den Druck verwendeten Materialien (Papier, Farbe) müssen den gesetzlichen österreichischen Bestimmungen entsprechen.
  3. 1-teilig gedruckte Plakate sind im Maß von 3.170 x 2.340 mm geschnitten anzuliefern. 2-teilig gedruckte Plakate sind im Maß von 2.340 x 1.605 mm geschnitten anzuliefern. Bei der Anlieferung der Plakate ist darauf zu achten, dass diese auf den Paletten flach liegen und die Vorderseiten der Plakate nach unten schauen, dass die Plakate je Hälfte geordnet und gleich ausgerichtet sind, und dass die linken Hälften der Plakate auf den rechten liegen. Als Einlage zwischen den rechten und linken Teilen der Plakate ist Karton, zwischen den Paletten sind Holzplatten zu verwenden. Anlieferungstermin: 13 Tage vor Aushangbeginn. Sollte dieser Tag auf einen Feiertag fallen, 14 Tage vor Aushangbeginn.
  4. Das RLB wird in Netzen gebucht. Eine Selektion bzw. Buchung nach den unter Punkt 3 angegebenen Plakatstellenkategorien ist nicht möglich.
  5. Die Aushangdauer beträgt eine Woche. Die Laufzeit beginnt je nach Netz Dienstag, Mittwoch od. Donnerstag.

BESONDERHEITEN

DAUER- UND VERKEHRSMITTELWERBUNG

  1. Als Trägermaterial für Ihre Werbung sind nur ablösbare und deckende, zertifizierte Folien von 3M zugelassen. Die Verwendung von Klebebuchstaben ist nicht gestattet. Die Verwendung von Tagesleuchtfarben und reflektierenden Farben ist nicht gestattet. Jede Ähnlichkeit der Hinweistafeln mit offiziellen Verkehrszeichen ist nicht gestattet.
  2. Die Kosten für Instandhaltung (z.B. Reinigung oder Erneuerung) und Wiederherstellung bei Beschädigung bzw. Diebstahl usw. der Objekte gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  3. Montagearbeiten (Anbringung und Entfernung) an unseren Objekten sind ausnahmslos durch Beauftragte der POSTER SERVICE GMBH durchzuführen. Für alle übrigen Montagen, die nicht durch die POSTER SERVICE GMBH vorgenommen werden, haftet im Falle eventueller durch das Werbeobjekt verursachter Beschädigungen der Auftraggeber.
  4. Nach Ablauf des Auftrages sind die Objekte wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  5. Bei Verkehrsmittelwerbung werden Linienwünsche nach Möglichkeit berücksichtigt, aus technisch-organisatorischen Gründen der Verkehrsmittelbetreiber kann jedoch keine Garantie für den ständigen Einsatz der Fahrzeuge auf den gewünschten Linien übernommen werden.
  6. Für die Verkehrsmittelwerbung gilt ein Ausfallsatz von 10 %.

BESONDERHEITEN SONDERWERBEFORMEN

  1. Für den Bereich Sonderwerbeformen gelten gesonderte / ergänzende Geschäftsbedingungen.

Die Geschäftsbedingungen der Poster Service GmbH entsprechen sinngemäß der vom Berufsgruppenausschuss Außenwerbung des Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation herausgegebenen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Auflage: Mai 2018